Rückverrechnung mit Krankenkassen

Sie haben eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie erhalten. Es ist möglich, meine Honorarnote nach den Wahlarztprinzip einzureichen. Bitte beachten Sie dabei folgenden Ablauf:

  1. Ab Ausstellungsdatum binnen 14 Tagen sollte für Ihre Verordnung eine chefärztliche Bewilligung erfolgen (z.B. auf der WGKK-Bezirksstelle). Im Falle einer Ablehnung müssen Sie die ganzen Kosten selbst tragen. Bitte überprüfen Sie  auch die angegebene Therapiezeit: Es sollten 45 Minuten verordnet sein!
    Mit der Therapie kann sofort begonnen werden!
  2. Bewilligte Verordnung zur Therapie mitbringen
  3. Bezahlung erfolgt nach jeder Therapiesitzung
  4. Am Therapieende erhalten Sie meine Rechnung, die Sie gemeinsam mit der Verordnung zur Kostenrefundierung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Abteilung: „Wahlarztabrechnung“

Zusatzversicherungen

Beinhaltet Ihr Vertrag auch die Kostenübernahme bei ambulanten Behandlungen und Wahlärzten, dann können Sie auch meine Rechnung einreichen.

Genaueres bitte mit Ihrer Zusatzversicherung absprechen.