Rückverrechnung mit Krankenkassen
Sie haben eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie erhalten. Es ist möglich, meine Honorarnote nach den Wahlarztprinzip einzureichen. Bitte beachten Sie dabei folgenden Ablauf:
- Ab Ausstellungsdatum binnen 14 Tagen sollte für Ihre Verordnung eine chefärztliche Bewilligung erfolgen (z.B. auf der WGKK-Bezirksstelle). Im Falle einer Ablehnung müssen Sie die ganzen Kosten selbst tragen. Bitte überprüfen Sie auch die angegebene Therapiezeit: Es sollten 45 Minuten verordnet sein!
Mit der Therapie kann sofort begonnen werden! - Bewilligte Verordnung zur Therapie mitbringen
- Bezahlung erfolgt nach jeder Therapiesitzung
- Am Therapieende erhalten Sie meine Rechnung, die Sie gemeinsam mit der Verordnung zur Kostenrefundierung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Abteilung: „Wahlarztabrechnung“
Zusatzversicherungen
Beinhaltet Ihr Vertrag auch die Kostenübernahme bei ambulanten Behandlungen und Wahlärzten, dann können Sie auch meine Rechnung einreichen.
Genaueres bitte mit Ihrer Zusatzversicherung absprechen.